Dienstag, 14. Oktober 2008

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Freitag, 11. April 2008

Podcast: Schallschutz im Wohnungsbau


Zum Podcast

Schallschutz im modernen Wohungsbau: Wann liegt ein Mangel vor?
Im privaten Wohungsbau kommt es zwischen dem Bauträger bzw. dem gewerblichen Verkäufer und dem Käufer einer Eigentumswohung oder eines Hauses immer wieder zu Streitigkeiten, welche Schalldämm-Maße einzuhalten sind bzw. wann der sog. Trittschall bzw. der Luftschall ausreichend ist.
Der Verkäufer einer Immobilie beruft sich häufig darauf, dass die technischen Standards für den Mindest - Schallschutz (sog. DIN 4109) eingehalten worden sind.
Der Bundesgerichthof (BGH) hat jedoch (zuletzt in der Entscheidung vom 14.06.2007) klargestellt, dass dies in den meisten Fällen nicht ausreichend ist.
Denn für die Frage, welchen Schallschutz der Verkäufer schuldet, kommt es nicht alleine auf die DIN 4109 an. Denn dessen Richtwerte sind lediglich Mindeststandards. Es kommt zusätzlich darauf an, was in dem notariellen Kaufvertrag, der Baubeschreibung oder in einem Werbeprospekt steht. Findet sich in einem dieser Dokumente eine Formulierung wie "optimale Geräuschdämmung" oder ein Hinweis darauf, dass der Mindestschallschutz überschritten wurde oder aber nur eine werbende Anpreisung, dass die Immobilie "hochwertig" ist o.ä. darf der Käufer erwarten, dass der Mindestschallschutz nach der DIN 4109 überschritten wird. Ist dies nicht der Fall, dann ist ein Baumangel gegeben.
Folge: Entdeckt der Käufer nach Vertragsschluss, dass nach obigen Grundsätzen ein Schallmangel vorliegt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Minderung des Kaufpreises. In Extremfällen kann der Käufer sogar Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Ich empfehle Käufern einer Wohnimmobilie dringend, bei Auftreten des Verdachts eines mangelhaften Schallschutzes Ansprüche gegen den Bauträger geltend zu machen. Dabei ist oft schnelles Handeln geboten, da in den notariellen Kaufverträgen oft kurze Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehen sind.
Wird eine Minderung des Kaufpreises geltend gemacht, hat die Rechtsprechung - je nach Schwere des Schallschutzmangels - einen Minderungsbetrag zwischen 5 und 30% des Kaufpreises zugesprochen.
Zu Beweiszwecken ist dringend zu empfehlen, einen Schallschutzgutachter zu beauftragen bzw. ein sog. selbstständiges Beweisverfahren bei dem zuständigen Gericht einzuleiten. Hierbei berate ich Sie als auf Wohungseigentums- und Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt sehr gerne. Vereinbaren Sie zur Klärung Ihrer Erfolgschancen doch einfach einen ersten Besprechungstermin.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Rechtsanwalt Maximilian Koch
LEDERER & PARTNER Rechtsanwälte
Nürnberg Ostendstr. 100

Telefon: O911 - 544880

www.lederer-rechtsanwaelte.de

Freitag, 4. April 2008

Wintergarten Prozess






Harry hat geholfen! - kewego
Harry hat geholfen! - kewego

Harry hat geholfen! - kewego
Fast 2 Jahre dauerten die Gerichtverhandlungen um den Wintergarten der Familie Drewitz.




Mit Erfolg. In letzter Instanz vor dem Kammergericht Berlin wurde der Familie nun zu ihrem Recht verholfen.




Harry hilft! berichtet.

Pfusch am Bau






Harry hilft: Hausbau mit Hindernissen - kewego
Harry hilft: Hausbau mit Hindernissen - kewego

Harry hilft: Hausbau mit Hindernissen - kewego
Plötzlich steht der Keller unter Wasser, die Dämmung ist nicht dicht, es tauchen Risse im Mauerwerk auf oder es wird mit billigem Material gearbeitet: Immer wieder kommt es beim Bau von Eigenheimen zum Pfusch. Die Ursache liegen meist bei einer unzureichenden Vorbereitung des Bauherren. Angesichts der hohen Kosten steht für viele im Vordergrund, das Eigenheim möglichst preisgünstig aus dem Boden zu stampfen. Für einige Bauherren wird dies jedoch zum Eigentor, denn um Pfusch und Mängel zu beseitigen, explodieren häufig im Nachhinein die Kosten. Oftmals verstecken sich auch Mängel. Die man meist erst nach Ablauf der Garantie entdeckt, wenn man ein Haus beispielsweise schlüsselfertig kauft.









Einige unserer Zuschauer in Fredersdorf bei Berlin mussten diese schmerzliche Erfahrung machen.

Mittwoch, 26. März 2008

Autot werden

Werden Sie Online Redakteur bei uns

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Deshalb erfordert es viel Fachkompetenz und auch Zeit, um die vielen Dateien im Blog aktuell zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Recherche und das Aufgreifen neuer Themen. Bislang haben sich nur wenige Online-Redakteure gefunden. So haben Sie noch gute Chancen, sich als Online-Redakteur der ersten Informations- und Kommunikationsplattform mit Videocontent zum Thema Recht einen Namen zu machen, denn Ihr Name (mit Link auf Ihre Web-Seite) erscheint auf jeder Seite des Blogs, für die Sie die redaktionelle Verantwortung übernehmen. Und das könnten Ihre Aufgaben (bezogen auf Ihr Spezialgebiet) sein:

Der Umfang an Arbeit des Online-Redakteurs richtet sich ganz nach den Interessen und der zur Verfügung stehenden Zeit. Jedenfalls gibt es mehr zu tun, als Sie voraussichtlich abdecken können. Suchen Sie sich aus der folgenden Liste also das heraus, was Ihnen auch Freude und Genugtuung verschafft:

Online-Redakteur

* Eigene Beiträge verfassen bzw. unter Ihrem Namen und Logo zur Verfügung stellen.
* Checklisten erstellen, z.B. zur Auswahl eines Experten
* In den stichwortartig strukturierten Texten Links zu ausformulierten Texten innerhalb des Blogs aber auch nach extern setzen (und dabei prüfen, was dort aktualisiert werden muss)
* Längere ausformulierte Beiträge auf stichwortartige Zusammenfassungen komprimieren, um so schnell das Wesentliche rüber zu bringen und ganz nebenbei zu vermeiden, dass wir das Copyright auf fremde Beiträge verletzen (wenn wir ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors dessen Text fürs Blog aufbereiten würden).

So entstandene strukturierte Texte könnten / sollten dann auch laufend zu ergänzt bzw. aktualisiert werden. Oftmals wird ja ein Thema – z.B. MDG oder auch Pflegestufe 3 - immer und immer wieder bearbeitet und jedes Mal kommen nur wenige neue Aspekte hinzu. Mittels der stichwortartig strukturierten Texte könnten sich die Surfer schnell ein umfassendes und aktuelles Bild zum jeweiligen Thema machen.



Werden Sie Blog -Promoter



Gezielt potentielle Sponsoren anschreiben und anbieten, das Blog als Plattform zur Promotion ihrer Produkte oder Dienstleistungen (für Mandanten/ Patienten oder deren Angehörige) nutzen zu können.

* Im Web Seiten finden, die irgendetwas mit Recht zu tun haben, aber noch keinen Link aufs Blog gesetzt haben. Den jeweiligen Webmaster per eMail anschreiben und bitten, einen Link zu uns zu setzen.
* Das Blog bekannt machen (außer im Web auch in der Fachwelt und den Medien)
* Autoren um Erlaubnis bitten, ihre Beiträge auch im Blog veröffentlichen zu dürfen.

Bewerbungen bitte per Mail direkt an ute.scheel2@freenet.de

Dienstag, 11. März 2008

Donnerstag, 6. März 2008

Mietnomaden